Heute war es soweit! Unser unterschriebener
Einreichplan wurde vor einiger Zeit der Gemeinde übermittelt und per Boten,
bzw. Einschreiben haben wir die Verständigung erhalten, dass wir am 3. Mai 2012
"unsere" Bauverhandlung haben. Termin war nichts für Langschläfer, um
08:00 Uhr ging’s los.
Schon einige Minuten vorher versammelten sich dann
einige Nachbarn. Geladen waren erstaunlicher weise auch jene, die nicht
unmittelbar an unser Grundstück grenzen. Punkt 8 Uhr kam dann auch zuletzt das
"Amt", angeführt vom Herrn Bürgermeister und Frau Bausachverständige.
Seitens unserer Planungs- und PM-Firma wurde das
Projekt vorgestellt, und der Plan nochmals gezeigt und erklärt. Da es keine
Einwände seitens des Nachbarn gibt, wurde die Verhandlung dann in den
Sitzungssaal der Gemeinde verlegt.
Hier nochmals (fast) alle Teilnehmer der Bauverhandlung:
Dort wurde ein Protokoll und Bescheid
verfasst. Interessanterweise gab es dann doch noch 2 Einwände:
1.
Unser Carport ist kein Carport sondern eine
Garage! Hab hier im Netz was gefunden, das bringt die ganze Debatte auf den
Punkt:
Man muss zunächst zwischen Garage (mit der
Untergliederung "offene Garage") und "Schutzdach für
Abstellplatz" unterscheiden. Den Begriff "Carport" gibt’s im
Gesetz gar nicht. Es trifft dafür offensichtlich "Schutzdach für
Abstellplatz" zu. Zu beachten weiters: Solche Schutzdächer gelten über
35m² jedenfalls als Gebäude. Gebäude für Auto= "Garage".
Je nachdem, worum es sich handelt (Garage, offenen Garage, Schutzdach für
Abstellplatz über oder unter 35m²), gelten im Einzelfall (Abstand zur
Grundgrenze usw.) unterschiedliche brandschutztechnische Anforderungen
.........
Also hab ich nun doch noch meine Garage bekommen,
denn lt. Gesetz ist das nun eine Garage mit den entsprechenden Maßnahmen, wie
eine Brandschutztüre und öldichten Boden, etc. --> die Mehrkosten rollen
schon wieder auf uns zu :-)
2.
Ganz gefährlich haben wir bei unserer Terasse
dann auch noch hinter einer Fixverglasung einen Lichtschacht für den Keller. Da
besteht nun die große Gefahr, dass man durch das Fenster nun auch noch möglicherweise in den
Lichtschacht fallen kann!! Hierzu den Paragraph §27 der Niederösterreichische
Bautechnikverordnung: (hab ich jetz noch schnell mal rechergiert)
Absturzsichernde Verglasungen sind aus
Verbundsicherheitsglas auszuführen. Andere Glasarten sind nur dann zulässig,
wenn die Sicherheit von Personen trotzdem gewährleistet ist.
--> die Mehrkosten rollen schon
wieder auf uns zu :-) Wir hoffen, dass das nun nicht so weitergeht !!!
Aber alles in allem eine gelunge Bauverhandlung! Vielen Dank an alle die hier mitgewirkt haben!!
hier rechts unser Grund!