Donnerstag, 3. Mai 2012

Die Bauverhandlung 3.Mai.2012


Heute war es soweit! Unser unterschriebener Einreichplan wurde vor einiger Zeit der Gemeinde übermittelt und per Boten, bzw. Einschreiben haben wir die Verständigung erhalten, dass wir am 3. Mai 2012 "unsere" Bauverhandlung haben. Termin war nichts für Langschläfer, um 08:00 Uhr ging’s los.

Schon einige Minuten vorher versammelten sich dann einige Nachbarn. Geladen waren erstaunlicher weise auch jene, die nicht unmittelbar an unser Grundstück grenzen. Punkt 8 Uhr kam dann auch zuletzt das "Amt", angeführt vom Herrn Bürgermeister und Frau Bausachverständige.



Seitens unserer Planungs- und PM-Firma wurde das Projekt vorgestellt, und der Plan nochmals gezeigt und erklärt. Da es keine Einwände seitens des Nachbarn gibt, wurde die Verhandlung dann in den Sitzungssaal der Gemeinde verlegt.

Hier nochmals (fast) alle Teilnehmer der Bauverhandlung:




Dort wurde ein Protokoll und Bescheid verfasst. Interessanterweise gab es dann doch noch 2 Einwände:

1.
Unser Carport ist kein Carport sondern eine Garage! Hab hier im Netz was gefunden, das bringt die ganze Debatte auf den Punkt:

Man muss zunächst zwischen Garage (mit der Untergliederung "offene Garage") und "Schutzdach für Abstellplatz" unterscheiden. Den Begriff "Carport" gibt’s im Gesetz gar nicht. Es trifft dafür offensichtlich "Schutzdach für Abstellplatz" zu. Zu beachten weiters: Solche Schutzdächer gelten über 35m² jedenfalls als Gebäude. Gebäude für Auto= "Garage".
Je nachdem, worum es sich handelt (Garage, offenen Garage, Schutzdach für Abstellplatz über oder unter 35m²), gelten im Einzelfall (Abstand zur Grundgrenze usw.) unterschiedliche brandschutztechnische Anforderungen .........

Also hab ich nun doch noch meine Garage bekommen, denn lt. Gesetz ist das nun eine Garage mit den entsprechenden Maßnahmen, wie eine Brandschutztüre und öldichten Boden, etc. --> die Mehrkosten rollen schon wieder auf uns zu :-)

2.
Ganz gefährlich haben wir bei unserer Terasse dann auch noch hinter einer Fixverglasung einen Lichtschacht für den Keller. Da besteht nun die große Gefahr, dass man durch das Fenster nun auch noch möglicherweise in den Lichtschacht fallen kann!! Hierzu den Paragraph §27 der Niederösterreichische Bautechnikverordnung: (hab ich jetz noch schnell mal rechergiert)

Absturzsichernde Verglasungen sind aus Verbundsicherheitsglas auszuführen. Andere Glasarten sind nur dann zulässig, wenn die Sicherheit von Personen trotzdem gewährleistet ist.
--> die Mehrkosten rollen schon wieder auf uns zu :-) Wir hoffen, dass das nun nicht so weitergeht !!!

Aber alles in allem eine gelunge Bauverhandlung! Vielen Dank an alle die hier mitgewirkt haben!!


hier rechts unser Grund!


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